Die Trauung

 

Um was geht es bei der kirchlichen Trauung? Was hat es für einen Sinn zu heiraten?

Gott möchte das Brautpaar besonders segnen, schützen, führen und fruchtbar machen, damit sie ihren Beitrag zum Aufbau und Wohl der Gesellschaft leisten können.

Nun gibt es ein paar Bedingungen, dass das Ehesakrament überhaupt fruchtbar werden kann: es muss gültig gespendet werden und es braucht den christlichen Glauben, die Gesundheit und die Reife der Partner.

Nach dem Katechismus der Katholischen Kirche wird der Ehebund geschlossen von einem Mann und einer Frau, die getauft und die frei sind, die Ehe zu schließen, und die ihren Konsens freiwillig äußern.

 

„Frei sein“ heißt:

– unter keinem Zwang stehen;

– nicht durch ein Natur- oder Kirchengesetz gehindert sein. (KKK 1625)

Der Konsens besteht in dem „personal freien Akt, in dem sich die Eheleute gegenseitig schenken und annehmen“ (GS 48, 1)1 „Ich nehme dich zu meiner Frau“; „Ich nehme dich zu meinem Mann“ (OcM 62). Dieser Konsens, der die Brautleute aneinander bindet, wird dadurch vollzogen, dass „die beiden ein Fleisch werden“ (KKK 1627).

 

Das Ehesakrament spenden sich die Ehepartner gegenseitig.

Der Priester oder Diakon, der bei der Trauung assistiert, nimmt im Namen der Kirche den Konsens der Brautleute entgegen und erteilt den Segen der Kirche. Die Gegenwart des Amtsträgers der Kirche und der Trauzeugen bringt sichtbar zum Ausdruck, dass die Ehe eine kirchliche Lebensform ist. (KKK 1630).

Der Diakon und der Priester müssen auch darauf achten, dass die sogenannte „Formpflicht“ eingehalten wird, ohne die das Sakrament nicht gültig zustande kommt. Weiters haben sie die Pflicht dafür Sorge zu tragen, dass die Brautleute entsprechend auf die Ehe vorbereitet werden.

 

Ist das Ehesakrament von der Formel und von der Absicht der Ehepartner gültig gespendet und auch „vollzogen“, kann die Ehe nicht mehr getrennt werden. Ehen können nur annulliert werden, wenn sie ungültig geschlossen sind. Dafür gibt es ein eigenes kirchliches Verfahren. Die Annullierung ist keine Auflösung, sondern eine Feststellung, dass das Sakrament der Ehe nie zustande gekommen ist.

 

Was sollen bzw. müssen sich Braut und Bräutigam vor der kirchlichen Eheschließung bewusst machen?

  • Man kann schwer eine christliche Ehe führen, wenn man kein Gebetsleben und kein Glaubensleben hat. Wenn körperliche und psychische Gesundheit zum Zeitpunkt der Eheschließung nicht gebegeben sind, dann muss der andere Partner ehrlich aufgeklärt sein und sich der Folgen auch bewusst sein.
  • Es bedarf der Reife und der Freiheit von beiden Partnern. Beide müssen offen sein für Kinder.
  • Es muss die Treue zum Ehepartner gewollt sein. Es gibt auch Ehehindernisse, die einer gültigen Eheschließung entgegenstehen. Dies wird alles näher beim Vorbereitungsgespräch mit dem Diakon oder Priester besprochen.

 

Das schlimmste und schlechteste Argument für eine Trauung ist es, zu sagen, ‚Weil sich‘s kehrt‘, oder ‚Weil‘s a so schöne Feier is drum wollma heiraten!‘ Natürlich solle es eine schöne Feier werden, es darf aber nicht der einzige Grund sein, um zu heiraten. Auch bei den besten Voraussetzungen und Vorbereitungen ist nicht garantiert, dass eine Ehe gut gehen wird, aber die Chance, dass es gelingt, ist sehr viel höher, als unbewusst und überstützt das Band der Ehe einzugehen. Hier liegt auch wieder zum Teil die Verantwortung beim Diakon oder Priester, die im Gespräch mit den Ehepartnern prüfen, ob die Partner reif und bereit für die Ehe sind. Bei fehlenden Verständnissen und Unreife versuchen sie die Brautleute zu motivieren die Hochzeit noch etwas aufzuschieben und sich besser darauf vorzubereiten.

Das Ehesakrament ist ein sehr schönes Sakrament, aber es ist auch große Verantwortung damit verbunden.